Sprachreisen nach Paris

Auf Anfrage des Landesverband der Elternvereine Kärnten beim Außenministerium bezüglicher Sicherheitsbedenken  und geplanter Sprachreisen nach Paris wurde uns folgende Auskunft gegeben.

Es wird ersucht, sich die Reiseinformationen für Frankreich auf der Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres durchzulesen. Aufgrund der Terroranschläge von Paris vom 13.11.2015 gilt in der Region Ile-de-France die höchste Terrorwarnstufe („alerte attentat“), die Sicherheitseinstufung für Frankreich wurde vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres von „Guter Sicherheitsstandard“ (Stufe 1) auf „Erhöhtes Sicherheitsrisiko“ (Stufe 2) angehoben. Eine Reisewarnung (Stufe 6) bzw. eine Partielle Reisewarnung (Stufe 5) ist für Paris jedoch nicht zu erwarten, wie Sie der sechsteiligen Skala entnehmen können sind die Ursachen dafür (bürger)kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg.

Im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand in Frankreich hat das dortige Bildungsministerium französische Klassenfahrten und Schulausflüge seit 23.11.2015 wieder gestattet, Klassenreisen in der Region Ile-de-France bleiben jedoch bis auf weiteres abgesagt.

Es kommt jedoch weiterhin zu verschärften Kontrollen an allen Grenzen und zu Einschränkungen im Reiseverkehr. Reisende werden dringend gebeten, den Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten, sich in Frankreich umsichtig zu bewegen und nicht unbedingt erforderliche Wege im Großraum Paris nach Möglichkeit zu vermeiden.

Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis auf der Homepage. Es besteht derzeit weltweit eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen. Das Außenministerium empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein möglichst sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten.

Auf die Möglichkeit der kostenlosen Reiseregistrierung wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Reiseinformationen sind eine Dienstleistung für Reisende, die Entscheidung, eine Reise anzutreten oder zu stornieren, liegt jedoch ausschließlich in der Eigenverantwortung jedes Reisenden. Nähere Ausführungen zum Thema Umbuchungen/Stornisowie weiterführende links finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Bürgerservice, Abteilung IV.5
www.bmeia.gv.at