MNS-Pflicht zum Schulstart auch bei Ampelstatus „Grün“
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
geschätzte Pädagoginnen und Pädagogen,
aufgrund aktueller Entwicklungen in Zusammenhang mit COVID-19 wurde auf Bundesebene eine kurzfristige Änderung hinsichtlich der Maskenplicht an Schulen angekündigt:
Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, den 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.
Wir dürfen Sie ersuchen, das Kollegium, die Eltern/Erziehungsberechtigten sowie vor allem Schülerinnen und Schüler auf jeweils geeignete Weise – sofern möglich auch digital etwa über die jeweilige Schulhomepage – zu informieren, damit ab dem ersten Schultag die Vorgaben hinsichtlich MNS-Pflicht eingehalten werden können. Zusätzlich dazu werden wir über die Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten unter https://www.bildung-ktn.gv.at/bzw. die Medien sowie den Landesverband der Elternvereine informieren.
Wir wünschen Ihnen trotz dynamischer Umstände und dieser kurzfristigen einen guten Start ins neue Schuljahr!
Besten Dank für Ihre Engagement und mit den besten Grüßen,
Ihr Robert Klinglmair
PS: Sobald eine Novelle der C-SchVO 2020/21 vorliegt, werden wir Ihnen diese sowie eine aktualisierte Fassung unseres Leitfadens zukommen lassen bzw. auf der Homepage der Bildungsdirektion unter https://www.bildung-ktn.gv.at/ veröffentlichen.
Die Mittelschule/Änderungen im Schuljahr 2020/21
Das 2018 beschlossene „Pädagogik-Paket“ ist ein pädagogisches Gesamtkonzept, das alle Schularten betrifft. Durch die aufeinander abgestimmten Reformmaßnahmen wird zum einen der kompetenzorientierte Unterricht intensiviert, zum anderen wird die Grundlage dafür geschaffen, Schülerinnen und Schüler noch gezielter als bisher individuell zu fördern. Die Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule zur „Mittelschule“ ist ein wesentlicher Teil dieses Reformprozesses