Leistungsbeurteilung an Volksschulen
Ausführungserlass zur Umsetzung der Grundschulreform ab dem Schuljahr 2016/17
Die Bestimmungen dieses Erlasses sind ab dem Schuljahr 2016/17 auf alle Grundschulen
anzuwenden.
Das mit 1. September 2016 in Kraft tretende Schulrechtsänderungsgesetz (BGBl I Nr. 56/2016) ist Teil der Bildungsreform, die am 17. November 2015 vom Ministerrat beschlossenen orden ist. Im Grundschulbereich werden damit insbesondere folgende Ziele verfolgt.