Information betreffend Schul- und Heimbeihilfe
Sehr geehrte Mitglieder der Elternvereine!
Aus gegebenem Anlass möchte der Landesschulrat für Kärnten dringend auf die Möglichkeit der Schul- und Heimbeihilfe hinweisen. Anspruchsberechtigt sind ALLE Schüler/Eltern, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe (Heimbeihilfe) bzw. 10. Schulstufe (Schul und/oder Heimbeihilfe) besuchen.