Info Abend über Schulrechtliche Angelegenheiten

Am 18. März 2014 fand ein Info Abend über Schulrechtliche Angelegenheiten mit Frau Dr. Hirschberger, Juristin vom Landesschulrat Kärnten im Verwaltungszentrum statt. Hier eine Zusammenfassung dieser Veranstaltung.

Wer ist im Landesschulrat wofür zuständig? Es gibt Schulinspektoren für den Pflichtschulbereich (Fr. Mag. Haidl, Herr Mayer) und Schulinspektoren für den höheren Schulbereich.

Dürfen Handys abgenommen werden? Im Unterricht ja. Das Handy ist Eigentum des Schülers, d.h. es muss nach dem Unterricht wieder zurückgegeben werden.
Sollte es dem LehrerIn runterfallen und kaputt gehen? Dann gilt die Amtshaftung – Anspruch ist gegenüber der Finanzprokuratur geltend zu machen. siehe auch § 4 Abs. 4 Schulordnungsverordnung abgenommen werden muss z.B. Messer, dieses wird den Eltern übergeben. z.B. unerlaubte Waffen wie Schlagring – der Polizei.

Welche Werbung ist an der Schule erlaubt? Schulleiter entscheidet. Altersgemäß! Werbung für Maturareisen ist verboten Pflichtschulen haben kein Budget – Werbeeinnahmen nur über den Elternverein Zweck muss im Vorfeld festgelegt werden z.B. Klassenfahrt Klassenlehrer muss eine Abrechnung vorlegen auf Cent genau Lehrer dürfen Schüler nicht beauftragen Geld einzukassieren.

Darf der Fotograf je nach Umsatz der Schule ein Geld zu kommen lassen? NEIN. Nur pauschale Abgeltung und diese ist im Voraus aus zu machen.

Schulveranstaltungen, Schulbezogene Veranstaltungen was ist der Unterschied? Müssen diese Veranstaltungen unter den Eltern einer Klasse abgestimmt werden?Schulveranstaltung = Lehrplan ergänzend Lehrer wird normal weitergezahlt, 70% der Eltern einer Klasse müssen dafür sein. Nach SchUG sind alle SchülerInnen verpflichtet daran teil zu nehmen außer es findet mit einer Übernachtung außerhalb statt – SchülerIn muss dafür Ersatz Unterricht gehen
Schulbezogene Veranstaltung = Lehrplan aufbauend z.B. Sprach Wettbewerb LehrerIn muss selbst zahlen, Schüler entscheiden selbst ob sie daran teilnehmen möchten

Legasthenie, Dyskalkulie – wenn ein SchülerIn betroffen ist, muss der LehrerIn darauf Rücksicht nehmen und werden die Schularbeiten anders benotet? Muss es dafür eine ärztliche Bestätigung geben? JA

Können Noten beeinsprucht werden? Oder nur Nicht Aufsteiger? Seit 1.1. 2014 Widerspruch gegen Nicht Aufsteiger nach der Notenkonferenz – 5 Tage Zeit für Widerspruch, eingebracht in der Schule NICHT per E-Mail, der Widerspruch erfolgt formlos aber mit Begründung (HÜ, Mitarbeit, Schularbeit … – mein Kind tritt ja sowieso bei der Wiederholungsprüfung an, gute Prognosen …)
Notenbeschwerden – gilt auch für pos. Noten = Dienstaufsichtsbeschwerde einzubringen beim Bezirksschulrat oder LSR, der allerletzte Weg ist die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Graz.

Wie sieht es mit den Haftungen für Eltern bei Schulveranstaltungen (Bälle, Schikurse) aus? Bälle = Privatveranstaltung Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Ball eine Schulveranstaltung ist, wird ein Ball kaum sein, da kein Lehrplanbezug. SchülerInnen die für die Mitarbeit bezahlt werden müssen bei der GKK angemeldet werden. (= Pflicht des Auftraggebers)
Schikurs – wenn Eltern mitfahren sind sie auch über die Schule versichert sie unterliegen dem Amtshaftungsprinzip.

Beaufsichtigung der Schüler am Morgen vor Unterrichtsbeginn .Ab wann ist die Schule zuständig und können das auch Eltern übernehmen? Wie sieht die Haftung aus? 15 Minuten vor Schulbeginn hat die Schule die Aufsicht. Eltern können diese Aufgabe auch übernehmen, sie unterliegen dem Amtshaftungsprinzip. SchülerInnen sind am Schulweg durch die AUVA versichert.

Sind Kollektivstrafen erlaubt? NEIN § 47, Abs. 3 SchUG

In welchem Abstand dürfen Schularbeiten statt finden? Wie viele Tage müssen dazwischen liegen? Nur 1 x am Tag, 2 pro Woche in der AHS darf in keinem Schularbeitenfach ein Test statt finden auch sg. schriftliche Lernzielkontrollen sind zu vermeiden.

Dürfen nach Ferien bzw. verlängertes Wochenende Schularbeiten oder Prüfungen statt finden? Nach 3 schulfreien Tagen darf keine Schularbeit/Test statt finden.

Haben SchülerInnen ein Recht auf Prüfung? Jeder SchülerIn hat eine Wunschprüfung pro Semester. Mündliche Prüfung muss 2 Tage vorher festgesetzt werden, 3 Tage vor Notenkonferenz darf keine Notenfeststellung statt finden.

Ist die Schule/LehrerIn verpflichtet, eine Frühwarnung an die Eltern zu senden wenn ein Nichtgenügend im Zeugnis droht? JA = Dienstpflicht (ab 2017 im November und April)

Sind e-Shisha erlaubt? Rechtliche Folgen? Rechtlich gibt es noch nichts. Sollte jede Schule in die Hausordnung rein nehmen.