Gremien der Schulpartnerschaft
Elternverein
Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule. Er ist die älteste Form der Mitbestimmung von Eltern. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit an der Schule sollten die Klassenelternvertreter/-innen bzw. Stellvertreter/-innen auch in den Vorstand bzw. erweiterten Vorstand bzw. Ausschuss gewählt werden.
Klassenelternabend
Der Klassenelternabend ist in allen Schularten vorgesehen. Lehrer, Eltern und Schüler beraten sich über Fragen der Erziehung, den Leistungsstand, den Bildungsweg, der Schulgesundheitspflege und den gemeinsamen Unterricht von Kindern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Klassenforum
Das Klassenforum gibt es an Volks-, Haupt-, Mittel- und Sonderschulen für die einzelne Klasse. Es muss vom Klassenlehrer innerhalb der ersten acht Wochen eines jeden Schuljahres einberufen werden. Hier werden der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter gewählt.
Schulforum
Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig, die mehrere Klassen der Schule betreffen. Es wird durch den Schulleiter innerhalb der ersten neun Wochen des Schuljahres einberufen. Im Schulforum sind: der Schulleiter, alle Klassenlehrer oder Klassenvorstände und die Elternvertreter aller Klassen der Schule. Stimmberechtigt sind pro Klasse jeweils ein Klassenlehrer und ein Klassenelternvertreter. Der Schulleiter hat nur dann eine beschließende Stimme, wenn er auch ein Klassenlehrer ist. Das Schulforum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend sind. Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit erforderlich, eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
An den AHS, den Polytechnischen Schulen und an den mittleren und höheren Schulen gibt es den SGA. Dem SGA gehören an: der Schulleiter, je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Jedes Mitglied dieser drei Gruppen hat eine beschließende Stimme. Auch hier ist Stimmenthaltung unzulässig sowie die Übertragung auf eine andere Person. Der Schulleiter hat keine beschließende Stimme.
Schulpartnerschaft kann nur durch eine gute Kommunikation zwischen Lehrern, Eltern und Schülern funktionieren. Daher bitten wir Sie, nützen Sie die gesetzlich vorgesehenen Gremien der Schulpartnerschaft!