Vergünstigte Skikarten für alle Kärntner Schüler/innen im Schuljahr 2015/16

nach intensiven Verhandlungen durch den Landesschulrat mit der Fachgruppe der Seilbahnen in Kärnten und Frau FI Prof. HR Mag. Renate Macher-Meyenburg konnten für Schüler/innen folgende Konditionen für die Wintersaison 2015/16 ausverhandelt werden:

  1. Volksschulen: (Wahl zwischen a) oder b))
    a. Erlebnistag im Schnee: eintägig im Zeitraum vom 18.-22.1.2016: Gratiskarte
    b. 3 Tage im Paket: € 10.-
  2. Sekundarstufe I und II: (NMS, ASO, AHS, BMHS)
    a. Wintersportwoche an mindestens fünf unmittelbar aufeinanderfolgenden Tagen verbunden mit Nächtigungen in einem Auswärtsquartier in Kärnten: pro Skitag € 7.- bei 5 Tagen € 35.-

Sprachreisen nach Paris

Auf Anfrage des Landesverband der Elternvereine Kärnten beim Außenministerium bezüglicher Sicherheitsbedenken  und geplanter Sprachreisen nach Paris wurde uns folgende Auskunft gegeben.

Es wird ersucht, sich die Reiseinformationen für Frankreich auf der Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres durchzulesen. Aufgrund der Terroranschläge von Paris vom 13.11.2015 gilt in der Region Ile-de-France die höchste Terrorwarnstufe („alerte attentat“), die Sicherheitseinstufung für Frankreich wurde vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres von „Guter Sicherheitsstandard“ (Stufe 1) auf „Erhöhtes Sicherheitsrisiko“ (Stufe 2) angehoben. Eine Reisewarnung (Stufe 6) bzw. eine Partielle Reisewarnung (Stufe 5) ist für Paris jedoch nicht zu erwarten, wie Sie der sechsteiligen Skala entnehmen können sind die Ursachen dafür (bürger)kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg.

Im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand in Frankreich hat das dortige Bildungsministerium französische Klassenfahrten und Schulausflüge seit 23.11.2015 wieder gestattet, Klassenreisen in der Region Ile-de-France bleiben jedoch bis auf weiteres abgesagt.

Es kommt jedoch weiterhin zu verschärften Kontrollen an allen Grenzen und zu Einschränkungen im Reiseverkehr. Reisende werden dringend gebeten, den Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten, sich in Frankreich umsichtig zu bewegen und nicht unbedingt erforderliche Wege im Großraum Paris nach Möglichkeit zu vermeiden.

Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis auf der Homepage. Es besteht derzeit weltweit eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen. Das Außenministerium empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein möglichst sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten.

Auf die Möglichkeit der kostenlosen Reiseregistrierung wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Reiseinformationen sind eine Dienstleistung für Reisende, die Entscheidung, eine Reise anzutreten oder zu stornieren, liegt jedoch ausschließlich in der Eigenverantwortung jedes Reisenden. Nähere Ausführungen zum Thema Umbuchungen/Stornisowie weiterführende links finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. 

Bürgerservice, Abteilung IV.5
www.bmeia.gv.at

Bälle und andere Schulveranstaltungen

Im Laufe eines Schuljahres gibt es immer wieder Veranstaltungen, bei denen die gastronomische Verpflegung von der Schule beziehungsweise den Schülern übernommen wird. Dazu zählen vor allem Maturabälle, Versammlungen oder Schulfeiern.

Da vielen Organisatoren nicht bewusst ist, dass sie sich dabei mitunter in einer rechtlichen Grauzone bewegen, möchten wir Sie hiermit über die rechtlichen Voraussetzungen informieren, die für das Anbieten von gastronomischen Dienstleistungen gelten.

Problematisch ist bei solchen Veranstaltungen vor allem das Nichteinhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen, im speziellen der Rechtsvorschriften der Gewerbeordnung.

So dürfen gemeinnützige Vereine (beispielsweise Elternvereine) zur Förderung der Gemeinnützigkeit der in ihren Statuten festgelegten Ziele lediglich drei Tage im Jahr1 gastgewerbliche Tätigkeiten durchführen. Der Reinerlös darf ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden, ansonsten läuft die gemeinnützige Organisation Gefahr, dass der Gewinn voll (!) zu versteuern ist.

Im Informationsschreiben der Wirtschaftskammer Kärnten (Fachgruppe Gastronomie) wollen wir gemeinnützige Organisationen über die Notwendigkeit zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen – im Sinne der Gleichberechtigung mit gewerblichen Anbietern – aufklären. 

Info Abend über Schulrechtliche Angelegenheiten

Am 18. März 2014 fand ein Info Abend über Schulrechtliche Angelegenheiten mit Frau Dr. Hirschberger, Juristin vom Landesschulrat Kärnten im Verwaltungszentrum statt. Hier eine Zusammenfassung dieser Veranstaltung.

Wer ist im Landesschulrat wofür zuständig? Es gibt Schulinspektoren für den Pflichtschulbereich (Fr. Mag. Haidl, Herr Mayer) und Schulinspektoren für den höheren Schulbereich.

Dürfen Handys abgenommen werden? Im Unterricht ja. Das Handy ist Eigentum des Schülers, d.h. es muss nach dem Unterricht wieder zurückgegeben werden.
Sollte es dem LehrerIn runterfallen und kaputt gehen? Dann gilt die Amtshaftung – Anspruch ist gegenüber der Finanzprokuratur geltend zu machen. siehe auch § 4 Abs. 4 Schulordnungsverordnung abgenommen werden muss z.B. Messer, dieses wird den Eltern übergeben. z.B. unerlaubte Waffen wie Schlagring - der Polizei.

Welche Werbung ist an der Schule erlaubt? Schulleiter entscheidet. Altersgemäß! Werbung für Maturareisen ist verboten Pflichtschulen haben kein Budget – Werbeeinnahmen nur über den Elternverein Zweck muss im Vorfeld festgelegt werden z.B. Klassenfahrt Klassenlehrer muss eine Abrechnung vorlegen auf Cent genau Lehrer dürfen Schüler nicht beauftragen Geld einzukassieren.

Darf der Fotograf je nach Umsatz der Schule ein Geld zu kommen lassen? NEIN. Nur pauschale Abgeltung und diese ist im Voraus aus zu machen.

Schulveranstaltungen, Schulbezogene Veranstaltungen was ist der Unterschied? Müssen diese Veranstaltungen unter den Eltern einer Klasse abgestimmt werden? Schulveranstaltung = Lehrplan ergänzend Lehrer wird normal weitergezahlt, 70% der Eltern einer Klasse müssen dafür sein. Nach SchUG sind alle SchülerInnen verpflichtet daran teil zu nehmen außer es findet mit einer Übernachtung außerhalb statt - SchülerIn muss dafür Ersatz Unterricht gehen
Schulbezogene Veranstaltung = Lehrplan aufbauend z.B. Sprach Wettbewerb LehrerIn muss selbst zahlen, Schüler entscheiden selbst ob sie daran teilnehmen möchten

Legasthenie, Dyskalkulie – wenn ein SchülerIn betroffen ist, muss der LehrerIn darauf Rücksicht nehmen und werden die Schularbeiten anders benotet? Muss es dafür eine ärztliche Bestätigung geben? JA

Können Noten beeinsprucht werden? Oder nur Nicht Aufsteiger? Seit 1.1. 2014 Widerspruch gegen Nicht Aufsteiger nach der Notenkonferenz – 5 Tage Zeit für Widerspruch, eingebracht in der Schule NICHT per E-Mail, der Widerspruch erfolgt formlos aber mit Begründung (HÜ, Mitarbeit, Schularbeit … - mein Kind tritt ja sowieso bei der Wiederholungsprüfung an, gute Prognosen …)
Notenbeschwerden - gilt auch für pos. Noten = Dienstaufsichtsbeschwerde einzubringen beim Bezirksschulrat oder LSR, der allerletzte Weg ist die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Graz.

Wie sieht es mit den Haftungen für Eltern bei Schulveranstaltungen (Bälle, Schikurse) aus? Bälle = Privatveranstaltung Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Ball eine Schulveranstaltung ist, wird ein Ball kaum sein, da kein Lehrplanbezug. SchülerInnen die für die Mitarbeit bezahlt werden müssen bei der GKK angemeldet werden. (= Pflicht des Auftraggebers)
Schikurs – wenn Eltern mitfahren sind sie auch über die Schule versichert sie unterliegen dem Amtshaftungsprinzip.

Beaufsichtigung der Schüler am Morgen vor Unterrichtsbeginn .Ab wann ist die Schule zuständig und können das auch Eltern übernehmen? Wie sieht die Haftung aus? 15 Minuten vor Schulbeginn hat die Schule die Aufsicht. Eltern können diese Aufgabe auch übernehmen, sie unterliegen dem Amtshaftungsprinzip. SchülerInnen sind am Schulweg durch die AUVA versichert.

Sind Kollektivstrafen erlaubt? NEIN § 47, Abs. 3 SchUG

In welchem Abstand dürfen Schularbeiten statt finden? Wie viele Tage müssen dazwischen liegen? Nur 1 x am Tag, 2 pro Woche in der AHS darf in keinem Schularbeitenfach ein Test statt finden auch sg. schriftliche Lernzielkontrollen sind zu vermeiden.

Dürfen nach Ferien bzw. verlängertes Wochenende Schularbeiten oder Prüfungen statt finden? Nach 3 schulfreien Tagen darf keine Schularbeit/Test statt finden.

Haben SchülerInnen ein Recht auf Prüfung? Jeder SchülerIn hat eine Wunschprüfung pro Semester. Mündliche Prüfung muss 2 Tage vorher festgesetzt werden, 3 Tage vor Notenkonferenz darf keine Notenfeststellung statt finden.

Ist die Schule/LehrerIn verpflichtet, eine Frühwarnung an die Eltern zu senden wenn ein Nichtgenügend im Zeugnis droht? JA = Dienstpflicht (ab 2017 im November und April)

Sind e-Shisha erlaubt? Rechtliche Folgen? Rechtlich gibt es noch nichts. Sollte jede Schule in die Hausordnung rein nehmen.

1 GewO, §2 Abs 1 Z 25

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