Strengere Strafen für Schulschwänzen?
Der Landesverband der Elternvereine in Kärnten steht Geldstrafen im Zusammenhang mit Fernbleiben vom Unterricht kritisch gegenüber. Ziel aller Maßnahmen ist es Bildung zu ermöglichen. Bildung mit Strafen zu erzwingen kann nur eine ultima ratio sein.
Strafen sind nur dort geboten, wo ein Abbruch der Schullaufbahn oder ein späteres Scheitern droht oder die Bildung anderer behindert wird. Auch müssen gelindere Mittel wie Beratung und Unterstützung erfolglos geblieben sein.
Dann muss die Schule aber die notwenigen Handlungsoptionen zur Verfügung haben. Diese Handlungsoptionen umfassen oft auch das soziale Umfeld betroffener Schülerinnen und Schüler. Oft sind Eltern überfordert oder selbst in einer schwierigen Situation. Daher sind auch soziale Dienste einzubeziehen. Die Schule muss den Dialog mit den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern suchen.
Wichtig ist die enge und rasche Zusammenarbeit von Schule und sozialen Diensten im Bedarfsfall. Datenschutz darf nicht dazu führen, dass der eine nicht erfährt, was der andere weiß und tut. Die derzeit geltenden Regelungen sind viel zu aufwendig und bürokratisch. Die Schulsozialarbeit ist auszubauen und zu stärken.
Auch die Schulpsychologie muss für die Schule rasch abrufbar und verfügbar sein. Krisensituationen brauchen rasche und kompetente Intervention. Lehrer allein können das nicht leisten, sie brauchen kompetente Unterstützung.
Bei Schulpflichtverletzungen muss die Schule eine Handhabe haben und den Kontakt zu den Eltern/Erziehungsberechtigten suchen, im Bedarfsfall Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen – gegebenfalls auch das Jugendamt – beiziehen können. Strafen sollen – wenn überhaupt – nur das letzte Mittel sein um gute Bildung zu ermöglichen.